Umzug mit der Telekom. Warum Vertragsverlängerung?

Hallo liebe Foren Gemeinde,

habe einen Call&Surf Comfort ISDN Vertrag

Zu meiner Frage bzw. meinem Problem.

Am 5.12.2011 habe ich bei der Telekom meinen Vertrag verlängert bzw. geändert da das Call&Surf Paket güstiger geworden war.
Dieser wurde ja dann zum 19.12.2011 umgestellt. Mit Ablauffrist 19.12.2013.
Verfügbarkeit und erhaltene DSL Geschwindigkeit DSL6000.
Soweit so gut.

Nun haben wir uns ein Eigenheim zugelegt und dieses zum 1.05.2012 übernommen.
Damit wir in unserem neuen Heim auch erreichbar sind haben wir uns natürlich drum gekümmert. Waren in T-Shop unserer Stadt. Dort wollten wir dann unseren Umzug in Auftrag geben. Da wurde uns Mitgeteilt das nur DSL2000 Verfügbar ist.
Daraufhin meinte ich das das ja nicht viel ist, im heutigen Zeitalter. Da wir beruflich auch oft größere Datenmengen übertragen müssen ist es mit DSL2000 eine qual bzw. fast unmöglich.
Auf meine Frage, ob ich dann meinen Vertrag kündigen kann und auf die neue Adresse nur Telefon mit ISDN nehmen kann und um Internet über den örtlichen Kabelanbieter zu beziehen (bis zu DSL125000), wurde verneint. Wir müssen den Tarif so mitnehmen wie er ist und mit der 2000 Leitung leben.Zudem kämen noch 60€ für den Umzug an kosten auf uns zu. Das mussten wir dann wohl so hinnehmen.
Der Anschluss wurde dann auch pünklich geschaltet.

Wo ich dann aber vor kurzem glücklicher Weise mal in meinem Online Kundencenter rein schaute, traff mich der Schlag. Auf einmal habe ich eine Vertragslaufzeit bis zum 21.05.2014.
Warum das??? Nach einigen Erkundigungen, ist das Verlängern der Vertragslaufzeit bei Umzug ist doch nach aktuellem Telekominikation Gesetzt nicht zulässig.

Darauf hin sind wir zum T-Shop gegangen und haben nachgefragt warum wir eine neue Vertragslaufzeit haben obwohl es ja nicht zulässig ist. Da meinte eine Mitarbeiterin aus dem T-Shop, da wir ja anscheinend unser Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen hätten, haben wir einen neuen Vertrag abgeschlossen.
Darauf hin sagte ich das uns nicht gesagt wurde das es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Zudem haben wir einen Umzug in Auftrag gegeben und keinen Neuanschluss. Auf der Auftragsbestätigung steht auch nicht von einer anderen bzw. neuen 2 jahres laufzeit.
Da meinte die Mitarbeiterin das sie da nicht machen könne. wir sollten uns an die Telekom Bonn wenden.

Wir finden das eine reine unverschämtheit. Da wird man hinters Licht geführt und unwissentlich an neue Verträge gebunden.


Wollte erstmal Eure Meinungen dazu hören. Vielleicht hat so etwas von Euch auch schon jemand erlebt und kann uns helfen.
Ist das so rechtens. Können wir uns dagegen wehren?
Hoffe Ihr könnt uns helfen und Tipps geben.


Mit freundlichen Grüssen
Micha
Moin, moin Micha

dasselbe habe ich vor einem halben Jahr erlebt und bin nun dabei, es erneut zu erleben:
Wir hatten anlässlich eines Umzuges von Hamburg nach Oberhausen der Telekom den Umzug gemeldet, und – ohne es zu wissen – hatten wir plötzlich einen Neu-Vertrag mit einem ganz anderen, natürlich viel teureren Produkt an der Backe; Laufzeit wieder zwei Jahre!
Nach vielen Telefonaten und eMails wurde das neue Produkt zwar durch das alte ersetzt, aber der neue Vertrag mit zwei Jahren Laufzeit blieb uns leider erhalten. Das entsprach wohl auch der damaligen Rechtslage.

Nun geht es im August wieder zurück nach Hamburg, und es droht dasselbe Desaster erneut, obwohl sich inzwischen die Rechtslage zugunsten der Kunden geändert hat. § 46 Abs. 8 Satz 1 TKG (Telekommunikationsgesetz) verpflichtet die Telekom, den Vertrag ohne Vertragsverlängerung fortzuführen; s. folgendes Zitat!

㤠46 Anbieterwechsel und Umzug
...
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.
Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
...“


Heute wollte ich unter der Servicerufnummer 0800 33 01000, unter der man der Telekom einen Umzug ohne Vertragslaufzeitverlängerung melden muss, meinen Wohnortwechsel mitteilen. Das Ergebnis war nicht überraschend, weil vorhersehbar: Es geht nicht – das System sieht es nicht vor (O-Ton Call-Center-Mitarbeiter)!
Mir wurde stattdessen ein Neu-Vertrag angeboten. Alternativ könne ich von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (Anmerkung: mit der Option, anschließend einen Neu-Vertrag mit zwei Jahren Laufzeit abzuschließen). Dies würde der neuen Rechtslage entsprechen! Ein Blick nach oben in den § 46 TKG zeigt, dass dies keineswegs der neuen Gesetzeslage entspricht. Ein Sonderkündigungsrecht bei Wohnortwechsel gibt es nur dann, wenn die Vertragsleistung des Anbieters am neuen Wohnsitz nicht angeboten wird, was in Hamburg nicht der Fall ist.
Die Frage, warum die Telekom einerseits nicht in der Lage ist, die Anforderungen des § 46 TKG zu erfüllen, aber andererseits eine nicht dem § 46 TKG entsprechende Leistung anbietet, möchte ich an dieser Stelle besser nicht erörtern. Man könnte zu dem Schluss kommen, dass die Telekom ihre Kunden nur wegen des Profits... Nein, das lasse ich jetzt! Zwinkernd

Selbstverständlich habe ich zunächst keinen Änderungsauftrag erteilt. Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn in den nächsten Tagen ein entsprechender Auftrag in meinem persönlichen Kundenbereich auftaucht. Ich werde jedenfalls ein Auge darauf haben!

Nun kann man darüber spekulieren, ob die Telekom technisch tatsächlich nicht in der Lage ist, dem § 46 TKG gerecht zu werden oder ob die Mitarbeiter nur inkompetent sind, weil sie nicht entsprechend geschult werden oder ob die Telekom die Gesetzeslage ganz einfach ignoriert, weil Neu-Verträge natürlich erheblich attraktiver sind als bereits bestehende Verträge weiter zu erfüllen.

Fakt ist jedenfalls, dass ein Wohnortwechsel – trotz anders lautender Gesetzeslage – bei der Telekom nach wie vor mit einem Neu-Vertrag verbunden ist.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie man den Call-Center-Mitarbeiter am Telefon dazu bringt, das zu tun, was man möchte; nämlich einen Wohnortwechsel ohne Vertragslaufzeitverlängerung zur Kenntnis zu nehmen und die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit der Telefonanschluss am neuen Wohnsitz zeitgerecht zur Verfügung steht.
Auf diese Frage habe ich leider keine Antwort! Hat jemand da draußen vielleicht 'ne Idee? Oder vielleicht liest das ja auch jemand vom Telekom-Team und macht sich dazu Gedanken?

Grüße aus Oberhausen
Frank
Hallo zusammen,

derzeit ist es mit dem Buchungssystem nicht möglich, einen Umzug mit Beibehaltung der Vertragslaufzeit zu buchen. Eine entsprechender Software Release soll meinem Informationsstand erst im Oktober 2012 erfolgen.

Deshalb gewährt die Telekom zur Zeit allen Kunden beim Umzug ein Recht auf Sonderkündigung ein, unabhängig von der Anschlussleistung an neuen Standort.

Viele Grüße
Telekom hilft Team
Hallo Micha,

herzlich Willkommen im Service-Forum.

Wir wollen uns Ihr Anliegen genauer anschauen. Bitte teilen Sie uns in einer E-Mail an foren.foren@telekom.de Ihren vollständigen Namen, Ihre Kundennummer und zur eventuellen Kontaktaufnahme Ihre Handynummer mit und nennen Sie bitte auch Ihren Nickname „Turbo Micha“. Verwenden Sie dabei bitte unbedingt folgenden Betreff: „Angeforderte E-Mail, ID 9959170“.
Telekom hilft Team
Hallo Frank,

wir versuchen, das genauer zu erklären. Nach der Modifizierung des TKG §46 Abs. 8 ändert sich die vereinbarte Vertragslaufzeit bei einem Umzug nicht. Der Vertrag wird also fortgesetzt. Noch ist es in den IT-Buchungssystemen der Telekom nicht möglich, den Vertrag bei einem Umzug fortzusetzen. Aus dieser Situation heraus hat der davon betroffene Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Die Kundenberater sind eindeutig angewiesen, dem Kunden diese Situation zu verdeutlichen und auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Genauso eindeutig sind die Anweisungen an die Kundenberater den Kunden zu informieren, dass für den neuen Standort ein neuer Vertrag vereinbart wird. Wir gehen davon aus, dass der Kundenberater bei Ihrem Umzug diesen Zusammenhang verdeutlichte.
Gelöschter Nutzer

Noch ist es in den IT-Buchungssystemen der Telekom nicht möglich, den Vertrag bei einem Umzug fortzusetzen. Aus dieser Situation heraus hat der davon betroffene Kunde ein Sonderkündigungsrecht.


Wie genau ist dieses "Sonderkündigungsrecht" denn gestaltet? So von wegen Kündigungsfrist, z.B.

Möglicherweise hält das ganze einer rechtlichen Prüfung nicht stand, aber IANAL.
@ Telekom Team

Habe Ihnen soeben eine E-Mail zukommen lassen.

Gruß Micha

Hallo zusammen,

derzeit ist es mit dem Buchungssystem nicht möglich, einen Umzug mit Beibehaltung der Vertragslaufzeit zu buchen. Eine entsprechender Software Release soll meinem Informationsstand erst im Oktober 2012 erfolgen.

Deshalb gewährt die Telekom zur Zeit allen Kunden beim Umzug ein Recht auf Sonderkündigung ein, unabhängig von der Anschlussleistung an neuen Standort.

Viele Grüße

Nach dem Motto "Neuer Vertrag", oder Tschüss".
Bis Oktober also. Stramme Leistung für einen Maktführer. Wer ist eigentlich dafür verantwortlich.
Hat das neue Gesetz die Telekom am 10.05. 12 so ganz unvorbereitet getroffen.
Genug Zeit, sich darauf einzustellen, war doch vorhanden.
Früher hat man es mal eben auf einen Zettel geschrieben und und gut wars. Heute im Zeitalter des schnellen Internet und neuer besserer Programme, dauert so was Monate.

Gruß HAMAPA
Telekom hilft Team
Wie genau ist dieses "Sonderkündigungsrecht" denn gestaltet? So von wegen Kündigungsfrist, z.B.
Das Sonderkündigungsrecht entspricht der im TKG § 46 Abs. 8 genannten Kündigungsfrist. Also 3 Monate zum Ende des Kalendermonats.
Telekom hilft Team
Früher hat man es mal eben auf einen Zettel geschrieben und und gut wars. Heute im Zeitalter des schnellen Internet und neuer besserer Programme, dauert so was Monate.
Im Service-Forum ist schon oft genug auf die Komplexität der IT-Systeme der Telekom hingewiesen worden. Ein Zettelkasten genügt da nicht.

Komplexität der IT-Systeme der Telekom


Genau da liegt der Hund begraben. Weniger ist manchmal mehr.

Aber warum einfach wenns auch umständlich geht ? !
Und was man auch sagen muss. Auf einmal geht was, was angeblich nicht geht.

Es ist traurig das immer erst der Gesetzgeber kommen muss.

Wobei die Telekom ja doppelt hinlangte. Neu Vertrag und Neu Anschlusskosten. Das gab es in der Forum auch nur bei der Telekom. Also das beides fällig wurde.
Gelöschter Nutzer

Heute im Zeitalter des schnellen Internet und neuer besserer Programme, dauert so was Monate.

Bessere Programme sind die, die den Arbeitsabläufen des Unternehmens angepasst werden und die notwendigen Prozesse abbilden können, bei der Telekom scheint es gerade umgekehrt zu sein. Solche Software nennt man dann Super Angepasste Programme.
Telekom hilft Team
Habe Ihnen soeben eine E-Mail zukommen lassen.
Die E-Mail ist bei uns angekommen und ist in Bearbeitung.
Gelöschter Nutzer

Das Sonderkündigungsrecht entspricht der im TKG § 46 Abs. 8 genannten Kündigungsfrist.


... die gilt, falls die Leistung am neuen Standort nicht angeboten wird.

Ob man das darauf übertragen kann, daß die Leistung zwar angeboten wird, aber die Leistungserbringung ohne Änderung der VLZ an Eurem Buchungssystem scheitert, scheint mir fraglich.
Telekom hilft Team
Ob man das darauf übertragen kann, daß die Leistung zwar angeboten wird, aber die Leistungserbringung ohne Änderung der VLZ an Eurem Buchungssystem scheitert, scheint mir fraglich.
aber IANAL
Dafür hat die Telekom juristische Abteilungen.
Gelöschter Nutzer

Dafür hat die Telekom juristische Abteilungen.


Nunja, dann toi, toi, toi, daß nicht irgendein Richter anderer Meinung sein werde als Eure Juristen.
daß nicht irgendein Richter anderer Meinung sein werde als Eure Juristen.
Dafür gibt es ja "Einspruch Euer Ehren" und andere Revisionismen.
Moin, moin,

ich wollte nur 'mal kurz ein Feedback geben, wie mein Umzug ohne Vertragsverlängerung ausgegangen ist bzw. ausgehen wird.
Ich habe mich hingesetzt und an den Vorstandsvorsitzenden René Obermann geschrieben. Tenor des Schreibens war, dass dem Kunden keine Nachteile entstehen dürfen, wenn die Telekom ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt. Gleichzeitig habe ich erneut bei der Service-Hotline angerufen. Dieses Mal hatte ich einen kompetenteren Mitarbeiter erwischt, der mich über das Sonderkündigungsrecht genau aufgeklärt hat - schriftliche Kündigung (oder per eMail) zum Monatsende und dann noch drei Monate Frist. Demzufolge hätte ich nach meinem Umzug noch einen Monat für den Vertrag bezahlen müssen und keine entsprechende Leistung bekommen, bevor der Vertrag ausgelaufen wäre. Ist zwar immer noch unbefriedigend, aber besser als ein Neu-Vertrag. Darauf habe ich mich dann zähneknirschend eingelassen.

Wenige Tage später erhielt ich aufgrund meines Briefes den Anruf des Service-Vorstands. Ergebnis des offenen aber dennoch sachlichen und freundlichen Gespräches: Der Vertrag mit der Telekom endet mit dem Vertragsablauf des Mietvertrages! Am nächsten Tag hatte ich den Auftrag im Auftragsstatus und alles wird - hoffentlich - gut. Na bitte, geht doch!

Grüße aus dem Ruhrgebiet!
Frank
Guten Tag,

das leidige Problem mit der Vertragsverlängerung beim Umzug hat mich bereits zweimal betroffen. Dabei ist es erwähnenswert, dass die automatische Vertragsverlängerung jeweils nicht erwähnt wurde, sondern stillschweigend in der Auftragsbestätigung, die einige Tage später per Post einflog aufgeführt war.

Eine weitere Erfahrung, die ich leider machen musste, ist dass auf Angaben der Hotline keinerlei Verlass ist. Meine Konsequenz war daraufhin, dass ich prinzipiell keine fernmündlichen Gespräche mit Telekom Mitarbeitern mehr führe, da im Nachhinein klare Absprachen bzw. Versprechungen abgestritten wurden.

Bei meinem ersten Umzug im September 2009 wurde der ursprüngliche Entertain Tarif mitgenommen. Da am neuen Anschlussort dieser Service nicht verfügbar war, wurde stattdessen nach Rücksprache mit dem T-Punkt in Kassel ein Call & Surf Tarif geschaltet. So weit so gut. Natürlich verlängerte sich die Vertragslaufzeit automatisch. Das war dann unschön und so nicht von mir gewünscht.

Der eigentliche Hammer war jedoch, dass im November per Brief muitgeteilt wurde, dass nun Entertain an der neuen Wohnanschrift verfügbar sei und ab sofort geschaltet werde. Die monatlichen Gebühren wurden sodann wieder auf Entertain umgetellt und es wurde mitgeteilt, dass durch diese Änderung erneut 2 Jahre Kündigungsfrist fällig sind. Diese Änderung war völlig unerwünscht, ich hatte keinerlei Interesse wieder den Entertain Tarif geschaltet zu bekommen, Call & Surf langte mir völlig.

Zwischenzeitlich wurde Entertain gekündigt (jedoch einige Monate entgegen aller Versicherungen im T-Punkt, bzw. an der Hotline munter weiter abgebucht) und ein weiterer Umzug stand im Februar 2012 an. Obwohl der Leistungsumfang des hiesigen Anschlusses weit schlechter ist (nur noch 3.000er DSL), wurde kein Kündigungsrecht eingeräumt und die Vertragslaufzeit um 2 Jahre verlängert.

Da ich es eingesehen habe, dass nur schriftliche Kommunikation mit der Telekom in Bonn bislang zielführend war, bin ich vom vermeintlichen serviceorientierten Dienstleister Telekom herb enttäuscht und fühle mich über den Tisch gezogen. Kundenbindung mit der Brechstange halt. Gut, die Kündigung ist dann wohl nach Auffassung der Telekom erst zum Februar 2014 möglich und wird dann auch mit Sicherheit fristgerecht erfolgen. Ein solches Geschäftsgebahren ist zwar inzwischen dank der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes nicht mehr in dieser Form rechtens, aber das ist ein schwacher Trost, zumal man den Eindruck erlangen musste, dass man bei der Hotline regelmäßig falsch informiert wird. Die Summe der erhaltenen falschen Informationen und Zusicherungen erweckt bei mir den Eindruck, dass es sich nicht um "vereinzelte" Fehler handelt.

Mit freundlichem Gruß
du musst jetzt nochmal umziehen und kommst damit dann fristgerecht der sonderkündigung aus den vertrag. ob sich dafür ein umzug lohnt sei dahingestellt
Das finde ich doch sehr interessant, dass die Telekom auf einen Brief an Herrn Obermann reagiert, während meine Anfragen und Beschwerden beim Kundenservice erfolglos bleiben.

Ich stehe vor dem gleichen rechtlichen Problem. Umzug innerhalb einer deutschen Großstadt mit DSL 6000 und Telefon. Nach eigener Auskunft der Telekom ist die Bereitstellung der vertraglich geschuldeten Leistung an meinem neuen Wohnort KEIN PROBLEM "nur nicht mit der alten Vertragslaufzeit" (wegen des Buchungssystems). Es gebe aber ein Sonderkündigungsrecht...

Die gesetzliche Regelung des § 46 TKG wird hier bewusst ignoriert. Entgegen dem Sinn der gesetzlichen Neuregelung versucht man nun doch wieder dem Kunden einen Neuvertrag aufzuschwatzen, indem man ihn vor die Wahl stellt: Neuvertrag am alten Wohnort oder "Sonderkündigungsrecht" (das es für diesen Fall überhaupt nicht gibt, da das Problem alleine im Buchungssystem der Telekom liegt) mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Meine Versuch, einen kompetenten Mitarbeiter an den Hörer zu kriegen, der das auch nur ansatzweise versteht, waren bisher leider erfolglos. E-Mails und schriftliche Anfragen werden einfach ignoriert...
wo liegt das problem? endweder man wechselt jetzt direkt zum mitbewerber oder man wird es auch nicht in 1-2jahren zum normalen vertragslaufzeitende tun ?! somit deckt die telekom mit neuvertrag oder kündigung doch alle kundeninteressen ab.
Das Problem liegt darin, dass die Telekom gesetzlich verpflichtet ist, den Vertrag am neuen Wohnort zu erfüllen und zwar ohne (!) Verlängerung der Vertragslaufzeit. Wenn die Telekom sich weigert, den Vertrag ohne Verlängerung der Laufzeit fortzuführen, obwohl sie technisch dazu in der Lage ist, die gleiche Leistung am neuen Wohnort anzubieten, ist das schlicht ein Fall der Leistungsverweigerung. In diesem Fall ist der Kunde aber nicht verpflichtet, weiter zu zahlen - auch nicht für die 3 Monate der angeblichen Kündigungsfrist. Sprich: Die Telekom muss den Kunden SOFORT aus dem Vertrag rauslassen bzw. darf keine Zahlung mehr verlangen. Alles andere ist gegen das Gesetz!
Hallo klimper,

Seite 1 dieses Threads hast Du wahrscheinlich übersehen? Hier hat das TT doch alles erklärt:

"...wir versuchen, das genauer zu erklären. Nach der Modifizierung des TKG §46 Abs. 8 ändert sich die vereinbarte Vertragslaufzeit bei einem Umzug nicht. Der Vertrag wird also fortgesetzt. Noch ist es in den IT-Buchungssystemen der Telekom nicht möglich, den Vertrag bei einem Umzug fortzusetzen. Aus dieser Situation heraus hat der davon betroffene Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Die Kundenberater sind eindeutig angewiesen, dem Kunden diese Situation zu verdeutlichen und auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Genauso eindeutig sind die Anweisungen an die Kundenberater den Kunden zu informieren, dass für den neuen Standort ein neuer Vertrag vereinbart wird. Wir gehen davon aus, dass der Kundenberater bei Ihrem Umzug diesen Zusammenhang verdeutlichte."