APL beim Nachbarn, dieser will jetzt mit einer Frist von 1 Woche das Kabel kappen

Hallo Community,

 

ich habe eine nette E-Mail vom Nachbarn bekommen, mit dem wir uns nicht gut verstehen, und er möchte wohl die Mitversorgung unseres Einfamilienhauses über den APL in seinem Keller kappen. 

Die beiden Häuser sind Baujahr 1955, der Anschluss vom Kasten geht in den Keller des Nachbarn in den APL.
Von dort geht ein Kabel in unseren Keller.

Ich habe vor langer Zeit, als das Thema das erste Mal aufkam, mit dem Bauherrenservice telefoniert.
Dort bekam ich die Antwort, dass die Mitversorgung unseres Hauses über diesen APL eingetragen sei, und der Nachbar hier keine Handhabe hat.

 

Nun kam die E-Mail vom Nachbarn.
Er habe sowohl mit der Telekom, seinem Anwalt als auch mit dem Grundbuchamt gesprochen.
Nirgendwo wäre der APL bzw. die Mitversorgung eingetragen und er werden in einer Woche einfach das Kabel , welches zu uns geht, kappen.

 

Grundsätzlich habe ich nichts gegen einen eigenen Anschluss, aber ich vermute 2 Monate für die Installation ist schon optimistisch geschätzt.

In dieser Zeit hätte ich weder Internet/Telefon für den privaten Gebrauch, noch für mein Nebengeschäft (Onlinehandel) noch für meine Haupttätigkeit, die ich 100% Remote als Angestellter ausübe.

 

Hierzu einige Fragen:

1.  Darf der Nachbar das überhaupt?

2. Wenn ja, ist hier nicht eine Fristsetzung notwendig, in der ich einen neuen Anschluss bekommen kann

3. Müstte der Nachbar nicht eigentlich auch den neuen Anschluss zahlen oder zumindest zum Teil?

 

Liebe Grüße
Andi

@bige-led  schrieb:
1.  Darf der Nachbar das überhaupt?

Nein, dadurch würde er sich strafbar machen und du hast die Drohung sogar schwarz auf weiß, einfacher geht's nicht.

 

Mehr Infos

§ 317
Störung von Telekommunikationsanlagen

(1) Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

@bige-led  schrieb:
3. Müstte der Nachbar nicht eigentlich auch den neuen Anschluss zahlen oder zumindest zum Teil?

Wenn dann müsste vom Verzweigerkabel welches in den Hausanschluss vom Nachbarn geht 1-2 Doppeladern genommen werden und die mithilfe eines weiteren Kabels bis zu deinem Haus mit neuem APL gelegt werden. -> Bauherren

@bige-led 

 

Du könntest in einer Anwort dem Nachbarn schon mal den § 317 StGB zur "Kenntnis" bringen.

 

Es wird kein Grundbucheintrag geben, aber eine GNV oder GEE für den Anschluss an sich.

 

Aber wie du schon geschrieben hast, kümmer dich um den eigenen APL in deinem Haus.

Danke für die Antworten.
Das beruhigt mich schon ein wenig.
Ich versuche morgen mal jemanden beim Bauherrenservice zu bekommen.
Evt. bekomme ich ja was schriftliches von denen.
Eigentlich sollte dieses Jahr hier noch Glasfaser kommen, daher hatte ich den neuen Anschluss noch nicht geordert.

 

Grundsätzlich aber die Frage ob GNV oder GEE ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Nachbar nicht der ursprüngliche Eigentümer ist. Die haben das Haus vom Erbauer gekauft.
Und der Nachbar selbst ist kein Telekomkunde.

 

 

@bige-led  schrieb:
Grundsätzlich aber die Frage ob GNV oder GEE ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Nachbar nicht der ursprüngliche Eigentümer ist. Die haben das Haus vom Erbauer gekauft.
Und der Nachbar selbst ist kein Telekomkunde.

Die gehen auf den Käufer über, müssten dann gekündigt werden. Aber auch dann hat die Telekom ein Jahr Zeit für einen Rückbau ihrer Technik, deren Eigentümer sie ja auch ist.

@bige-led  schrieb:
Und der Nachbar selbst ist kein Telekomkunde.

Wenn der Nachbar kein Kabelinternet hat, wird er glaube einen GNV oder eine GEE gerne behalten ^^
1&1, Vodafone DSL, congstar DSL und wie sie alle heißen sind auf dem Telekom Leitungsnetz..

Wenn der Nachbar so nen Drama macht .. würde ich zurück Drama machen.

Strafanzeige bei der Polizei wegen Bedrohung erstatten. 

 

Mehr Infos
§ 241 Bedrohung

(1)
 Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Er droht dir damit dein Recht auf Teilhabe an der öffentlichen Telekommunikation zu kappen. Die Grundversorgung wird aktuell über die Mitversorgung realisiert. 

 

Abgesehen davon solltest du ihn daran erinnern, wenn er nun illegal die Mitversorgung kappt, riskiert er zum einen die GNV o. GEE mit der Telekom, was dafür sorgen würde das sein Hausanschluss abgebaut würde. UND er muss die Kosten für die Realisierung deiner Grundversorgung im vollen Umfang zahlen, da du bisher ja erschlossen warst. 

@bige-led Das kannst du dem Nachbarn mal schicken Fröhlich 

 

gnv.PNG

gnv1.PNG

gnv2.PNG

 Da hat er sich aber geschnitten. 12 Monate, und wenn er Pech hat wird auch sein Anschluss abgebaut Fröhlich 

 

https://www.telekom.de/hilfe/downloads/gnv-ohne-unterschrift.pdf

 

Kurz und knapp, wenn er kappt hat er ein Problem. Er darf/muss dir keine Frist setzen sondern den Abbau/Abriss bei der Telekom melden. Nicht du bist sein Vertragspartner sondern die Telekom. 

Und ganz ehrlich ... solche Nachbarn braucht niemand. 

@bige-led, lass dich nicht verunsichern und schon gar nicht provozieren.

 

Du hast einen bestehenden Produktvertrag. Das heißt, du hast Anspruch auf Leistung (Internet und Telefon gemäß Vertrag). Wie dir gegenüber das Leistungsversprechen umgesetzt wird, ist Sache der Anbieterin. Wenn du kein Internet und Telefon mehr hast, meldest du eine Störung. Der Service wird der Ursache dann auf den Grund gehen. Wenn dein Nachbar die Störung zu verantworten hat, wird man diese kostenpflichtig zu seinen Lasten beheben und ihm sicher gerne auch die rechtliche Situation nebst Folgen erläutern.

 

Die Klärung der rechtlichen Situation betreffs der Mitversorgung ist nicht deine Aufgabe. Die Mitversorgung erfolgte auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen deinem Nachbarn und der Telekom (zu der Zeit damals zustande gekommen mit der Deutschen Bundespost/Bundesrepublik Deutschland, da Telekommunikation eine hoheitliche Aufgabe des Bundes war). Mitversorgung war eine gängige Bauweise. Im Grundbuch braucht da nichts eingetragen zu sein. Die Vereinbarung sind Formblätter gewesen, die von beiden Seiten unterzeichnet wurden. Diese Vereinbarungen wirken nach und gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger über. Wie in einer guten Behörde üblich, sind die unterzeichneten Vereinbarungen archiviert worden und in der Regel auch auffindbar.

 

Ein Ausfall Internet und Telefon wäre sicher ärgerlich. Falls du ein Telekom-Produkt nutzt, gibt es im Störungsfall Möglichkeiten zur Überbrückung.

 

Wenn in einem Jahr bei euch FTTH ausgebaut werden soll, ist die Beauftragung eines eigenen Hausanschlusses wenig sinnvoll. Die Realisierung kann sich hinziehen. Darüber hinaus müsstest du den Hausanschluss bezahlen, wenn du ihn beauftragst.

@MdF#  schrieb:
Wenn in einem Jahr bei euch FTTH ausgebaut werden soll, ist die Beauftragung eines eigenen Hausanschlusses wenig sinnvoll. Die Realisierung kann sich hinziehen. Darüber hinaus müsstest du den Hausanschluss bezahlen, wenn du ihn beauftragst.

 

@MdF#

Da müsste ich widersprechen.

Da es weniger mit diesem Thema zu tun hat, hab ich meinen Text in den Spoiler gepackt

 

Mehr Infos

Zuleitung zu Nachbarn.

Von Nachbar zum Haus meines Schwiegervater (Mitversorgung).

 

Es kam der kostenlose, geförderte Ausbau.

Die beiden Adressen waren "in Prüfung".

Siehe auch die Geschichte, in meinem Blogbeitrag Glasfaser Ausbau. Link in meiner Signatur.

 

Mein Nachbar und mein Schwiegervater mussten sich mit dem Breitband-Koordinator des Kreises in Verbindung setzen. Es war etwas komplizierter.

6 Monate später, noch während des Ausbaus, wurden beide Adressen auch genehmigt.

 

Gruß Marcel

 

@bige-led  schrieb:
Er habe sowohl mit der Telekom, seinem Anwalt als auch mit dem Grundbuchamt gesprochen.

Ist wohl eher nur heiße Luft, sein Anwalt hätte ihn über die Folgen aufgeklärt und das Grundbuchamt hätte ihm mitgeteilt, dass Mitversorgung nicht im Grundbuch eingetragen wird.

Also Leute.

Hier im Forum haben wir genug Fälle, wo der Nachbar die Leitung gekappt hat.

Passiert ist da nicht viel, ausser dass der gekappte auf eigene Kosten einen HA beantragen musst und Telekom sagte: Tut uns leid...

 

Die schriftliche Drohung würd ich nem Anwalt vorlegen für ne angemessene Antwort. Das bringt wahrscheinlich Reaktionszeit.

@mann-ohh-mann  schrieb:
würd ich nem Anwalt vorlegen

Ev. reicht es ja schon, bei der örtliche Schiedsstelle/Friedensrichter vorstellig zu werden?

Ist am Ende weniger Aufwand/Kosten und wenn Du viel Glück hast, ist der Termin dort noch vor dem angekündigtem "Abschaltungstermin"

Rechtsberatung hier in der Community hin oder her. Dein Nachbar schießt mit Kanonen auf Spatzen.  Einige Gründe warum dein Nachbar gegen geltendes Recht verstößt wurden hier schon genannt.

Und sollte dein Nachbar mit seinem Anwalt gesprochen haben so würde ich deinen Nachbarn darauf hinweisen diesen zu wechseln, da er scheinbar sein Handwerk nicht versteht bzw. seinen Beruf wohl dort gelernt hat wo man lernt seinen Namen zu tanzen und zu klatschen.

Nun könntest du vermutlich anwaltlich zurückschießen und durch einen Anwalt deinem Nachbarn eine Unterlassungserklärung zukommen lassen. Wird er und sein Anwalt wohl erst mal blöd aus der Wäsche gucken. 
Aber um das ganze nicht eskalieren zu lassen würde ich auf die Telekom zugehen und über eine Eigenversorgung sprechen. 
Und wenn es dann soweit ist und die Telekom dir einen eigenen APL gebaut hat würde ich deinem Nachbarn eine Glückwunschkarte schicken und einen billigen Baumarkt Seitenschneider mit einer Golden Schleife drum.

 

 


@Marcel2605  schrieb:
@MdF#  schrieb:
Wenn in einem Jahr bei euch FTTH ausgebaut werden soll, ist die Beauftragung eines eigenen Hausanschlusses wenig sinnvoll. Die Realisierung kann sich hinziehen. Darüber hinaus müsstest du den Hausanschluss bezahlen, wenn du ihn beauftragst.

 

@MdF#

Da müsste ich widersprechen.

Da es weniger mit diesem Thema zu tun hat, hab ich meinen Text in den Spoiler gepackt ...

 

 


Ich habe mich missverständlich ausgedrückt, danke für den Hinweis, @Marcel2605. Gemeint habe ich:  

Wenn in einem Jahr bei euch FTTH ausgebaut werden soll, ist die Beauftragung eines eigenen Kupfer-Hausanschlusses wenig sinnvoll. Die Realisierung kann sich hinziehen. Darüber hinaus müsstest du den Hausanschluss bezahlen, wenn du ihn beauftragst.

 

Beim FTTH-Ausbau bekommt bei Beauftragung jede Hausnummer einen separaten Zugang.

 

Sonnige Grüße.

Hallo @bige-led vielen lieben Dank für das spontane Telefonat und deine Zeit Fröhlich 

 

Die Situation ist mehr als verzwickt, daher hoffe ich, dass der Fall nicht eintrifft und der Nachbar das Kabel durchschneidet. Wie besprochen kontaktiere ich jetzt einmal die Kollegen der Netztechnik, ob die Möglichkeit besteht mir oder dir die GEE oder GNV zukommen zu lassen. Sobald ich dazu eine Rückmeldung erhalte, sage ich dir umgehend Bescheid.

 

Sollte es doch dazu kommen, dass dein Anschluss nicht mehr funktioniert, dann kannst du hier eine Störung melden oder sagst uns Bescheid, dann leiten wir alles in die Wege. Oftmals bekommen unsere Techniker*innen die Situation vor Ort auch entspannt, sodass es doch im Guten geklärt werden kann. Wir bleiben mal positiv optimistisch. Zwinkernd

 

Es würde im Falle eines Totalausfalls auch die Möglichkeit bestehen dir MagentaZuhause Schnellstart zu buchen, sodass du dann darüber Online kommst. Kompensiert natürlich keine DSL Bandbreite, aber so bist du nicht ganz abgeschnitten.

 

Also wir bleiben in Kontakt und schauen wie sich das entwickelt.

 

Beste Grüße und ein schönes Wochenende wünscht Anne W.

 

 

Hallo @bige-led,

lass dich nicht verunsichern, Leute die so große Sprüche klopfen wie dein Nachbar haben meist weder mit diesem noch mit irgendwelchen Behörden etc. gesprochen.

Freundlich lächeln und dir denken "Jaja mach du mal" und was ist wenn es wirklich so kommen sollte hat dir ja @Anne W. bereits erklärt.

Halte uns aber gerne hier auf dem laufenden.

 

Wünsche dir einen guten Start in die neue Woche.

 

VG


@Anne W.  schrieb:

Hallo @bige-led vielen lieben Dank für das spontane Telefonat und deine Zeit Fröhlich 

 

Die Situation ist mehr als verzwickt, daher hoffe ich, dass der Fall nicht eintrifft und der Nachbar das Kabel durchschneidet. Wie besprochen kontaktiere ich jetzt einmal die Kollegen der Netztechnik, ob die Möglichkeit besteht mir oder dir die GEE oder GNV zukommen zu lassen. Sobald ich dazu eine Rückmeldung erhalte, sage ich dir umgehend Bescheid.

 

Obacht Anne, der GEE/GNV sollte auf den Nachbarn gezeichnet sein. Der ist nichts für die Augen des TE. Thema Datenschutz usw.. Zwinkernd 

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten zu meinem Problem.

 

Ich habe den Nachbarn jetzt erst einmal freundlich aber bestimmt auf die bestehende GEE aufmerksam gemacht.
Laut Bauherren ist diese nach wie vor gültig und muss mit einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden.

Auf §317 habe ich ihn aufmerksam gemacht und auch auf evt. Schritte von meiner Seite im Fall der Fälle.

 

Sicherheitshalber suche ich mir jetzt schon einmal einen Anwalt, der hier evt. auch tätig werden kann.

Warten wir mal ab, was passiert.

 


@bige-led  schrieb:

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten zu meinem Problem.

 

Ich habe den Nachbarn jetzt erst einmal freundlich aber bestimmt auf die bestehende GEE aufmerksam gemacht.
Laut Bauherren ist diese nach wie vor gültig und muss mit einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden.

Auf §317 habe ich ihn aufmerksam gemacht und auch auf evt. Schritte von meiner Seite im Fall der Fälle.

 

Sicherheitshalber suche ich mir jetzt schon einmal einen Anwalt, der hier evt. auch tätig werden kann.

Warten wir mal ab, was passiert.

 


Halte uns bitte auf dem Laufenden. Ich drücke die Daumen das der Nachbar zur Besinnung kommt. 

Telekom hilft Team

@*PazVizsla*  so blauäugig bin ich nun auch nicht und du weißt, dass uns Datenschutz wichtig ist. Ich weiß nicht mal wie sowas aussieht und ob die Kolleg*innen mir das überhaupt aushändigen bzw. zeigen. Ich weiß schon mit solchen Dingen umzugehen. Zwinkernd

 


Obacht Anne, der GEE/GNV sollte auf den Nachbarn gezeichnet sein. Der ist nichts für die Augen des TE. Thema Datenschutz usw.. Zwinkernd 


@bige-led danke für deine neuen Infos. Von den Kolleg*innen habe ich zwar schon eine Rückmeldung erhalten, werde daraus aber auch nicht richtig schlau. Diese enthielt nur Infos zu Kabeln wie diese verlegt werden müssen, also was berücksichtigt werden muss. Und das eben dein Haus über den Nachbar APL versorgt wird, aber das wissen wir ja schon. Hab die Kolleg*innen jetzt noch mal angeschrieben. Mal schauen was ich noch so erfahre.

 

Grüße und einen guten Start in den Tag wünscht Anne W.

Kurze Rückmeldung.
Bisher gab es noch keine Antwort auf meine E-Mail.

 

Ich habe jetzt Donnerstag einen Termin mit einem Rechtsanwalt zu einem ersten Gespräch.
Telefonisch konnte er nicht konkret werden, meinte jedoch es könnte sein, dass der Anspruch verjährt sei und der Nachbar das Kabel evt. nicht dulden müsse.
Verjährt eine GEE?
Leider weiß ich nicht, wann die Leitung verlegt wurde.
Die liegt aber sicherlich schon 30 Jahre oder mehr.
Laut Bauherren hat die GEE noch Gültigkeit.

 

Liiebe Grüße

Ein laufender Nutzungsvertrag kann nicht verjähren.

Juristisches HalbViertelwissen.

Hallo @bige-led, danke für das erneute Telefonat von heute Morgen Fröhlich

 

Für die Mitleser, wir hatten kurz Kontakt per PN, aber ich wollte euch natürlich auch daran teilhaben lassen. Die GEE liegt mir nun vor, allerdings darf ich diese @bige-led nicht zukommen lassen, sondern nur dem Nachbarn. Mein Kollege von PTI hat mir eine Formulierung vorbereitet, die ich gleich per E-Mail schicke. Es besteht auch die Möglichkeit dem Nachbarn ein Schreiben + die GEE zukommen zu lassen. Das ziehe ich erstmal nicht in Betracht, da wir den Termin mit dem Anwalt abwarten. 

 

Weiterhin hoffen wir natürlich das Beste, dass es nicht so weit kommt. Fröhlich

 

Beste Grüße und einen schönen Nachmittag wünscht Anne W.

@Anne W.  schrieb:
Das ziehe ich erstmal nicht in Betracht, da wir den Termin mit dem Anwalt abwarten. 

Warum.

Die GEE + die Erläuterung der Folgen einer Kündigung derselben an den Nachbarn zu schicken, könnte den kostenpflichtigen Anwalt vermeiden helfen.

 

Anwalt ist immer eine drastische Eskalation in Nachbarschaftssachen.