Wie permanent Altersverifikation abschalten?

Hi,

wie kann man die PIN-Abfrage für Altersfreigabe/FSK16 und FSK18 permanent abschalten? In meinem Haushalt gibt es nur Erwachsene, es ist daher für mich komplett überflüssig und sehr störend, zumal ich die PIN ja nicht etwa einmal am Tag eingeben muss, sondern immer wieder, also zumindest pro Sender pro Programmeintrag einmal.
Hallo THT,
T-Home-Team schrieb:
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> Wenn man merkt, dass die Eingabe nicht flüssig möglich ist (Sternchen
> erscheinen verzögert), dann geht es am besten, wenn man zwischen der
> Eingabe der einzelnen Ziffern ausreichend zeitlichen Abstand lässt.
> Besser wäre es natürlich, wenn die Eingabe immer und mit jeder
> Geschwindigkeit flüssig möglich wäre - das wissen wir.

da muß ich wiedersprechen.
Bei mir wird die Pin über die Harmony gesendet. Darin ist die PIN
mit festen gleichmäßigen Abständen ca. 1/2 Sek. als Sequenz programmiert.
Das Ergebnis ist erschreckend. Es ist so gut wie unmöglich damit
die Pin korrekt einzugeben.
Teilweise springt der MR WÄHREND der Pin-Eingabe in den EPG und schaltet
dann auf andere Sender um. Ich habe auch schon des öfteren mal die
Wartesperre wegen 3 maliger Pin-Falscheingabe bekommen.
Vorgestern Nacht, so gegen 2 Uhr habe ich mir einen von Toon Disney
aufgenommenen Trickfilm angeschaut. Mittendrin kam plötzlich
die Pin-Eingabeaufforderung und es war nicht mehr möglich den
Film ohne Pin-Eingabe weiterzuschauen.
So langsam wird das Ganze nur noch nervig und unbenutzbar!

Grüße aus Dortmund,
Mantrix
T-Home-Team schrieb:
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> wie auch immer gearteter Hardware-Schlüssel *garantiert* regelmäßig aus
> Bequemlichkeit im Gerät verbleiben. Der Jugendschutz wäre damit nicht
> mehr gewährleistet und die KJM würde ein solche Konzept daher mit
> Sicherheit nicht positiv bewerten.

Ist das jetzt die
- Meinung eines Einzelnen, dann würde mich die Qualifikation des Schreibers interessieren
- Meinung eines Teams, dann würde mich die Stichprobe interessieren
- Meinung der Deutschen Telekom, hoffentlich weiss dann auch Ihr Vorstand davon
- oder die rechtsverbindliche Auskunft der KJM ?

Dann wäre in letzter Konsequenz auch kein Sicheheitssystem mit Chipkarte beim Onlinebanking sicher.

Mac_
@Mac:
Die Vorschriften sagen eindeutig, dass jede Sendung einzeln erneut entsperrt werden muss und keine technische Möglichkeit zur allgemeinen Freischaltung vorhanden sein darf. Ein solcher "Dongel" würde aber genau dies bedeuten und den Jugendschutz, wie ihn sich unsere nicht ganz realitätsnahen Politiker denken, de facto aushebeln. Damit würde man nicht mehr den Gesetzen entsprechend und bekäme sofort von den Landesmedienanstalten eine paar übergebraten und würde auch jeden Vertrag mit PayTV-Sendern, welche sich nicht an die Sendezeitbeschränkungen halten, verlieren.
docfred schrieb:
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> @Mac:
> Die Vorschriften sagen eindeutig, dass jede Sendung einzeln erneut entsperrt
> werden muss und keine technische Möglichkeit zur allgemeinen Freischaltung
> vorhanden sein darf. Ein solcher "Dongel" würde aber genau dies bedeuten und
> den Jugendschutz, wie ihn sich unsere nicht ganz realitätsnahen Politiker
> denken, de facto aushebeln. Damit würde man nicht mehr den Gesetzen
> entsprechend und bekäme sofort von den Landesmedienanstalten eine paar
> übergebraten und würde auch jeden Vertrag mit PayTV-Sendern, welche sich nicht
> an die Sendezeitbeschränkungen halten, verlieren.
>

@docfred:
Eben nicht, wenn der Dongel eindeutig einer volljährigen Person zuzuordnen ist, bzw. nur an eine solche ausgeliefert wird.

Hier ist der Folgeschutz dann eindeutig höher zu bewerten, wie wenn in einem Haushalt die PIN Nummer als einzigstes Kriterium bekannt würde.

Mac_
Auch die PIN wird nur einer volljährigen Person ausgehändigt. Trotzdem darf sie nicht im Reciever "gespeichert" werden ;)

Sorry, hier befindest du dich definitiv auf dem Holzweg - ohne wenn und aber. Zur Vorsperrung und Fallweisen Entsperrung via PIN führt bei unserer Gesetzeslage kein Weg vorbei.

Und freue dich, unsere Politik bereitet schon wieder die nächste Verschärfung vor. Willkommen in Deutschland.
Ich sehe ja das Problem, hatte aber auch vorgeschlagen:
"...oder ist beim einschalten des Receiver bereits gesteckt könnte dieser per T-Online Pinabfrage aktiviert werden." Das stellte ich mir auch für das Wecken aus dem Standby vor, bzw. auch wenn umgeschaltet wurde.

Ich find es halt lästig den PIN am Ende von Teil 1 einer Folge eingeben zu müssen um Teil 2 schauen zu dürfen.

Der T-Online Pin hat übrigens eine schwäche, man kann die Bewegung der Finger auf der Fernbedienung sehen.

Gruß
Thomas
docfred schrieb:
"
>
> Und freue dich, unsere Politik bereitet schon wieder die nächste Verschärfung
> vor. Willkommen in Deutschland.
>"

Na das wird was geben. Wahrscheinlich müssen die Fernbedienung dann mit Handflächenscannern versehen werden. Oder besser Überwachungskammeras in dem Raum wo der Fernseher steht :)

Dann ist mir der Pin aber lieber.


Gruß
Thomas
docfred schrieb:
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> Auch die PIN wird nur einer volljährigen Person ausgehändigt. Trotzdem darf
> sie nicht im Reciever "gespeichert" werden ;)
>
> Sorry, hier befindest du dich definitiv auf dem Holzweg - ohne wenn und aber.
> Zur Vorsperrung und Fallweisen Entsperrung via PIN führt bei unserer
> Gesetzeslage kein Weg vorbei.
>
> Und freue dich, unsere Politik bereitet schon wieder die nächste Verschärfung
> vor. Willkommen in Deutschland.
>

@docfred:

Schaun wir uns mal den Gesetzestext genau an:

Es müssen "einfache Umgehungsmöglichkeiten der Alterskontrolle ausgeschlossen" werden.

"Daher ist ein Altersverifikationssystem unzureichend, bei dem etwa nur die Eingabe des Geburtsdatums, einer Personalausweis- oder Kreditkartennummer in einem Internet-Fenster vor der Kenntnisnahme eines Telemediendienstes abgefragt" werden.

"Vielmehr ist eine persönliche Alterskontrolle erforderlich, die zum Beispiel durch das «PostIdent»-Verfahren sichergestellt werden kann" zum Angebot in Form einer "Smartcard oder einer PIN-Nummer" das Alter des Empfängers an der Haustür durch Vorlage eines Ausweises sicher.

"Nach dieser Grundkontrolle muss aber außerdem bei jeder Nutzung des entsprechenden Angebots eine Authentifizierung durch Eingabe eines Zugangscodes in Verbindung mit der dazugehörigen Hardware (Smart-Card, USB-Stick) erfolgen."

So jetzt können wir uns noch streiten, ob bei jeder Nutzung bedeutet
- für jeden Film separat oder
- generell für die Zeit der Nutzung

Aus meiner Sicht lässt das Gesetz beides zu.

Mac_
Sorry. Quellen vergessen:

Rundfunk-Staatsvertrag. Kommentar, bearb. v. R. Hartstein, Bd. 3: Jugendmedienschutzstaatsvertrag, Loseblatt-Ausgabe (1999 ff.)

J. Ukrow: Jugendschutzrecht (2004)
Vielleicht solltest du auch mal die gesamte JSS lesen? ;)

§ 3 - Vorsperrung

(2) Eine Vorsperrung im Sinne dieser Satzung muss folgenden Anforderungen genügen:

1. Bei digital verbreiteten Programmen der privaten Anbieter muss die Vorsperrung zusätzlich zu einer etwaigen allgemeinen Verschlüsselung, mittels derer der generelle Zugang zu dem betreffenden Programmangebot beschränkt wird, erfolgen und sich in ihrer Ausgestaltung von dieser unterscheiden.

2. Die Freischaltung erfolgt nur hinsichtlich einer konkreten Sendung und nur für deren Dauer. Wird während der Sendung auf ein anderes Programm umgeschaltet, so kann die Rückkehr zu der freigeschalteten Sendung ohne erneute Entsperrung erfolgen. Nachfolgende vorgesperrte Sendungen dürfen ohne erneute Freischaltung nicht zugänglich sein.




§ 4 - Freischaltung

(1) Die Freischaltung einer vorgesperrten Sendung erfolgt durch Eingabe eines persönlichen Jugendschutz-Codes des Nutzers unmittelbar vor oder während der Sendung. Er besteht aus einer vierstelligen Ziffernfolge, die der Anbieter dem Nutzer in einer die Geheimhaltung sichernden Weise übermittelt. Die Ziffernfolge für den persönlichen Jugendschutz-Code muss sich von der Ziffernfolge, mit der der generelle Zugang zu den Programmangeboten ermöglicht wird, unterscheiden und darf nicht mehr als drei gleiche Ziffern enthalten.




Was liest du da raus? Die drei wichtigsten Sätze:

-> Die Freischaltung erfolgt nur hinsichtlich einer konkreten Sendung und nur für deren Dauer.
-> Nachfolgende vorgesperrte Sendungen dürfen ohne erneute Freischaltung nicht zugänglich sein.
-> Die Freischaltung einer vorgesperrten Sendung erfolgt durch Eingabe eines persönlichen Jugendschutz-Codes des Nutzers unmittelbar vor oder während der Sendung.


Nun kannst du 1+1 hoffentlich zusammen zählen Fröhlich
docfred schrieb:
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> Nun kannst du 1+1 hoffentlich zusammen zählen :)


In der Tat. Die Argumente sind ausgetauscht. Deine sind die besseren. Chapeau.

Mac_
also ich würde es ehr vorziehen wenn ich als anschlußinhaber entscheiden könnte was ich wann sperre und was nicht. mir als haushalt in dem keine jugendliche leben ist dies mehr eine last statt hilfe. ich finde auch das der saat oder komisionen viel zu sehr in erziehung von kinder einmischen. wenn ich elternteil wäre würde ich entscheiden was meine kinder sehen dürfen und was nicht. die sperren sind teilweise mein manchen filmen ohne für den *-u-u-p-s-* da filme frei sind die ich als kritisch sehe und wiederum filme gespeert sind die als nicht kritisch beim besten willen auch nicht kritisch von mir eingestuft werden können. im internet kommen jugendliche ohnehin an inhalte die weit das maß von filmen im deutschen programmen überschreiten. ich finde das hier mit dem jugendschutz bei weitem übertrieben wird. schon zu zeiten als ich bei premiere war, war dies ein grund zu überlegen ob ich diese bevormundung meinerseits von einem dritten dauerhaft erlaube. dies art der argumetation von t-home oder anderen ist für mich nur vorgeschoben. denn t-online als internetanbieter würde sich ja auch strafbar machen wenn es zulassen würde das mein kind sich pornos aus netz zieht weil es den dienst t-online anbietet.

der vertragsnehmer ist 18 jahre also ist der auch für das was mit dem anschluß oder seinem abo passiert verantwortlich und der würde das restriktieren und nicht eine komision. das ist alles nur gängelei von kunden die das nicht brauchen und die mehrheit wills auch nicht.ich finde der kunde sollte selbst entscheiden können was er will ob jugendschutz oder nicht. das könnte man im kundencenter ohne probleme regeln.

so könnte das im kundencenter aussehen.

sind sie sicher das sie den jugendschutz ausschalten möchten, sie machen sie evtl. strafbar wenn sie bla bla bla jugendlichen zugänglich machen die in ihrem haushalt oder anschluß oder programme sehen die nicht ihrer altersklassen entsprechen. wenn ich das ausmache dann weiss ich auf was ich mich einlasse. jedoch wenn nur erwachsene das system nutzen im haushalt weil keine kinder da sind dann ist das auch oky so..ich wurde belehrt...

oder

ich möchte das der pin abgefragt wird für filme oder inhalte die für jugendliche kritisch zu sehen sien.

warum muß in deutschland immer alles bis ins kleinste geregelt oder tot diskutiert werden. warum bestimmen andere was ich wie machen darf und wie ich kinder erziehen möchte. warum...?
Hier werden wieder AVS-PIN und T-Online-Pin durcheinandergeworfen. Die AVS-PIN ist bei vorgesperrten Inhalten durch den Rundfunkstaatsvertrag vorgeschrieben und in der Tat leider nicht auf legale Weise dauerhaft deaktivierbar.
Die T-Online-PIN ist reine Willkür der Telekom und könnte sofort komplett abgeschafft werden, weil die Sperrung von frei empfangbaren Inhalten, die sich an die Sendezeitbeschränkungen halten in keiner Weise gesetzlich reguliert ist.
Nicht umsonst sind es zwei getrennte PINs für zwei komplett getrennte Sachverhalte. Auch wenn das irgendwie bei einigen wohl niemals ankommen wird.
Das ist, mit Verlaub, vollkommener Blödsinn. Wie oft muss man dieses Thema eigentlich noch durchkauen, bis auch der Letzte begriffen hat, dass diese PIN-Eingaben NICHT DEAKTIVIERT WERDEN DÜRFEN?

Hast du die letzten Posts gelesen? Nein? Doch? Verstanden? Nein?

Wofür macht man sich eigentlich die Mühe immer wieder Gesetzestexte, Vorschriften und Satzungen zu zitieren, wenn manche immer wieder glauben, sie können dies alles ignorieren.

Vollkommen vergebene Liebesmühe.
beatland schrieb:
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> warum muß in deutschland immer alles bis ins kleinste geregelt oder tot
> diskutiert werden. warum bestimmen andere was ich wie machen darf und wie ich
> kinder erziehen möchte. warum...?

Weil dies die Regierungen sind, die wir gewählt haben?
joar schon nur leider wird der tot-pin dazu verwendet die freigabe bei zb premiere zu machen und nicht der avs pin. dann wäre das ja noch erträglich der tot-pin brauchste aber auch zu kaufen was ja auch oky wäre aber warum wird der eigesetzt wenn ich einen porno kaufe und dann frag mich das system noch mal nach dem avs pin. da stimmt doch dann in der ganzen logig was net. kann ein jugendlicher wenn er den tot-pin einen porno kaufen aber nicht sehen weil er den avs pin nicht kennt. das geht..aber der ansatz ist falsch es liegt daran das der tot pin einfach immer abgefragt wird er sollte dem anschlußinhaber vorbehalten bleiben. ich hatte nämlich schon das meine freundin aus mangelnder sachkenntnis mit dem tot-pin meine ganze emailadresse verkorkst hat...
Kleine Ergänzung zu oben:
Die AVS-Pin hat mit der T-Online-Pin nichts zu tun und wird auch fürs Fernsehen nicht benötigt. Das einzige was man mit der AVS tun kann ist, Erotik-Inhalte und FSK18-Versionen im Videoload-Portal freischalten.

Für die GESETZLICH VORGESCHRIEBENE Vorsperrung (siehe oben!!!!) ist die T-Online PIN zuständig! Begreift das endlich!
docfred schrieb:
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> beatland schrieb:
> --------------------------------------------------------------------------------
>
> > warum muß in deutschland immer alles bis ins kleinste geregelt oder tot
> > diskutiert werden. warum bestimmen andere was ich wie machen darf und wie ich
> > kinder erziehen möchte. warum...?
>
> Weil dies die Regierungen sind, die wir gewählt haben?
>


ich hab sie nicht gewählt und schon gar nicht diese. davon mal ab. ich muß feststelle das diskussionen hier in diesem forum manchmal sehr einseitig und weniger produktiv sind. es sind ja auch immer die gleichen die immer und immer wieder die gleichen nachgelaberten aussagen wiedergeben. das langweilt mich echt...
docfred schrieb:
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> Kleine Ergänzung zu oben:
> Die AVS-Pin hat mit der T-Online-Pin nichts zu tun und wird auch fürs Fernsehen
> nicht benötigt. Das einzige was man mit der AVS tun kann ist, Erotik-Inhalte
> und FSK18-Versionen im Videoload-Portal freischalten.
>
> Für die GESETZLICH VORGESCHRIEBENE Vorsperrung (siehe oben!!!!) ist die
> T-Online PIN zuständig! Begreift das endlich!
>

...
beatland schrieb:
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> weniger produktiv sind. es sind ja auch immer die gleichen die immer und immer
> wieder die gleichen nachgelaberten aussagen wiedergeben. das langweilt mich
> echt...


Sei nicht so hart zum THT. Die dürfen nichts anderes loswerden als die ihnen vorgefertigten Textbausteine ;)

Und auf das Thema JSS+Rundfunkstaatsvertrag musste man sie auch erst von Kundenseite hinweisen.
t-online pin kaufen und admin einstellungen
avs pin jugenschutz oder programmsperren

nix anderes will ich. der derzeitige mischmasch aus beiden ist unausgeorener müll. beide haben den selben stellenwert was jugendscuhtz angeht

ich kann mit dem t-online pin kaufen aber dem film nicht sehen wenn er ab 18 jahre ist und aus videoload. das ist ja auch oky...wäre auch richtig...so kann ich auf jedenfall verhindern das kids sich pornos über videoload reinziehen. aber warum kann ich dann filme ab 18 mit dem t-online pin bei premiere freischalten ohne das der avs abgefragt wird ?

da stimmt einfach in der logig was nicht. wenn ich den t-online pin im haushalt verteile damit die box genutzt werden kann ist der jugendschutz für en *-p-i-e-p-*. wenn wir avs einsetzen dann aber bitte so das der avs greifen kann. ein pin für den jugendschutz und dann nur für den jugendschutz der andere ist dann ein reiner systemschutz für einstellungen oder kostensachen...
Das würde bedeuten, dass du erst nach einer PostIdent-Zeremonie PayTV nutzen könntest. Wäre ziemlich ... blöd, oder? ;)

Im übrigen frage ich mich, was die PIN mit deinen eMail-Einstellungen zu tun hat.
beatland schrieb:
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> t-online pin kaufen und admin einstellungen
> avs pin jugenschutz oder programmsperren
>
> nix anderes will ich. der derzeitige mischmasch aus beiden ist unausgeorener
> müll. beide haben den selben stellenwert was jugendscuhtz angeht
>
> ich kann mit dem t-online pin kaufen aber dem film nicht sehen wenn er ab 18
> jahre ist und aus videoload. das ist ja auch oky...wäre auch richtig...so kann
> ich auf jedenfall verhindern das kids sich pornos über videoload reinziehen.
> aber warum kann ich dann filme ab 18 mit dem t-online pin bei premiere
> freischalten ohne das der avs abgefragt wird ?
>
> da stimmt einfach in der logig was nicht. wenn ich den t-online pin im haushalt
> verteile damit die box genutzt werden kann ist der jugendschutz für en
> *-p-i-e-p-*. wenn wir avs einsetzen dann aber bitte so das der avs greifen kann.
> ein pin für den jugendschutz und dann nur für den jugendschutz der andere ist
> dann ein reiner systemschutz für einstellungen oder kostensachen...

Ja und weiter? Wenn Du im Haushalt den AVS-PIN verteilst, können Sie auf Deine Kosten Pornofilme kaufen, wenn Du auf der Arbeit bist.
Wenn Du im Haushalt den T-Online-PIN verteilst, können sie Pay-TV Inhalte sehen, ab 18 oder 16.

Ist doch an Dir als Haushaltsvorstand, dafür zu sorgen, das Du die PINs verteilst oder nicht verteilst.

Wenn der T-Online-Pin drin ist, ist der Film freigeschaltet.

Der AVS-PIN ist für das Video On Demand, hier zahlst Du für jeden Film einzeln.

Also ich weiss nicht, was DU für ein Problem damit hast.

Ausnahmsweise gebe ich Docfred hier voll und ganz recht.
docfred schrieb:
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> Das würde bedeuten, dass du erst nach einer PostIdent-Zeremonie PayTV nutzen
> könntest. Wäre ziemlich ... blöd, oder? ;)
>
> Im übrigen frage ich mich, was die PIN mit deinen eMail-Einstellungen zu tun
> hat.
>

Eben. Wäre auch noch schöner, wenn man 2 PINs eingeben müsste.
Obwohl, man soll keine schlafenden Hunde wecken.

Wer weiss, was die EU-Sesselpf. sich noch für einen Blödsinn ausdenken für die Zukunft.
mikeerkrath schrieb:
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> Wenn Du im Haushalt den T-Online-PIN verteilst, können sie Pay-TV Inhalte
> sehen, ab 18 oder 16.
>
> Ist doch an Dir als Haushaltsvorstand, dafür zu sorgen, das Du die PINs
> verteilst oder nicht verteilst.

Also bei uns im Haushalt ist die T-Online PIN wieder geändert worden, nachdem diese jeder bekommen hatte, da nicht einfach so Dienste zugebucht werden sollen oder mal die E-Mail Adresse geändert werden soll.

Also wenn es nach mir gehen würde, sollte es noch eine PIN o.ä. geben für diese 2 Sachen.